Mietverwaltung im Raum Hamburg - auf uns können Sie sich verlassen!
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Im Gegensatz zum WEG-Verwalter, dessen Tätigkeitsfeld die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist, zeichnet der Mietverwalter für die gesamte Vertretung des Haus-
bzw. Wohnungseigentümers, insbesondere gegenüber dem Mieter verantwortlich. Gesetzliche Grundlage für die Mietverwaltung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer
klar definiert. Konkrete Aufgaben des Verwalters hingegen werden bei der Miet- und Sondereigentumsverwaltung ausschließlich im Verwaltervertrag benannt.
Bereiche der Mietverwaltung
- Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
- Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
- Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
- Rechnungskontrolle
- Regelung von Personalangelegenheiten (zum Beispiel Hausmeister)
- Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
- Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inklusive TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
- Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
- Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
- Einweisung von Handwerkern und Hausmeister
- Schlüsselbestellungen
- Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
- Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
- Abschluss beziehungsweise Kündigung des Mietvertrages
- Abnahme und Übergabe der Mietsache
- Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
- Bearbeitung von Mietminderungen
- Abschluss von Wartungsverträgen
- Auswahl des Mieters
- Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
- Verhandlung mit Behörden
- Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
- Beschwerdemanagement
- Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen
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