Immobilien Dircks in Quickborn bei Hamburg – kaufen, mieten, verwalten
§ 1
Alle von uns weiter gegebenen Objektinformationen basieren auf den uns erteilten Informationen von dem Verkäufer oder einem von diesem beauftragten Dritten. Wir übernehmen für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Informationen keine Gewähr, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben stets vorbehalten. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die von uns weiter gegebenen Objektinformationen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für die Richtigkeit der von uns weiter gegebenen Objektinformationen übernehmen wir keine Haftung.
§ 2
Alle unsere Angebote und Mitteilungen, einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es untersagt, diese Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche, zuvor schriftlich erteilte Zustimmung unsererseits an Dritte weiterzugeben. Handelt der Kunde dieser Verpflichtung zuwider und schließt ein Dritter oder andere Personen, an welche der Kunde die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision, zuzüglich Mehrwertsteuer zu ersetzen.
§ 3
Wird dem Kunden ein von uns angebotenes oder nachgewiesenes Objekt später direkt oder über Dritte nochmals angeboten, ist er verpflichtet, dem Anbietenden die durch uns erlangte Vorkenntnis zur Kenntnis zu bringen.
§ 4
Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigen Kaufvertrags unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspassus durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde. Der Kunde erteilt uns hiermit Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akte, insbesondere Bauakten, sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG Verwalter, wie sie ihm selbst als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5
Wir dürfen sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 6
Der Kunde ist verpflichtet, uns die in Erfüllung des Auftrages entstandenen,, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. für Veröffentlichungen, Telefonkosten, Portokosten und Fahrkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§ 7
Unsere Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sowie der Kunde nicht durch unser Verhalten einen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 8
Unsere Provision für Nachweis und / oder Vermittlung beträgt - falls hiervon nicht durch Individualvereinbarung abgewiesen wird:
- einen Beitrag in Höhe von 6,25 %, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer bezogen auf den Gesamtkaufpreis, oder im Falle eines Abschlusses eines Nutzungs-, Miet- oder Pachtvertrages
- bei einer gewerblichen Nutzung einen Beitrag entsprechend der Summe von drei Monatsmieten
- und bei einer wohnwirtschaftlichen Nutzung einen Betrag entsprechend der Summe von zwei Monatsmieten, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 9
Der Auftraggeber ist auch dann im Rahmen der voranstehenden Provisionssätze honorarpflichtig, wenn es zum Abschluss eines so genannten Ersatzgeschäftes kommt. Hierunter fallen z.B.:
wenn der Erwerb des von uns nachgewiesenen Objektes vom Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners oder durch nahestehenden Dritte unseres Kunden erfolgt oder wenn das nachgewiesene Objekt nicht gekauft, sondern gemietet oder gepachtet wird, bzw. umgekehrt, dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag nur einen Teil des nachgewiesenen Objektes betrifft.
Es ist nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig, im Sinne des Vorliegens einer wirtschaftlichen Identität ist.
§ 10
Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Kaufmann, so ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Pinneberg.